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Apothekennotdienst
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Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e. V.
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Patienteninformationsservice
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Intervall-Gesundheitsvorsorge
Der Gesetzgeber und die Krankenkassen haben eine Umgestaltung der Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr ab 2019 beschlossen. Dabei wird das Untersuchungsintervall von, wie gewohnt, zwei Jahren auf drei Jahre verlängert.
Durch regelmäßige Kontrollen lassen sich Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, aber auch Störungen des Stoffwechsels wie Diabetes oder andere Krankheiten frühzeitig erkennen. Wir ermöglichen unseren Patienten auf Wunsch weiterhin Vorsorgeuntersuchungen aller zwei Jahre wahrzunehmen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen diese Leistung im Intervall leider nur noch als Privatleistung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) anbieten können. Die entstehenden Kosten ergeben sich aus dem vereinbarten Umfang.
Wenn Sie dazu Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.